Familienrecht, Gesamthandseigentum der Ehegatten

Wir vertreten in Verfahren zur Ehescheidung, zur Änderung der Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und zur Rückführung von Minderjährigen nach dem Haager Übereinkommen. Wir befassen uns auch mit dem Bereich des Gesamthandseigentums der Ehegatten.