Gemeinden, Städte und höher

Im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen konzentriert sich die Kanzlei insbesondere auf die Rechtsberatung ihrer Klienten - Städte und Gemeinden, mit denen sie seit langem zusammenarbeitet. Wir beraten vor allem auf dem Gebiet des Baurechts, der lokalen Steuern und Gebühren, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Sozialversicherungsrechts. Unsere Anwälte tragen dazu bei, die Entscheidungsfindung und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Handlungen und Führung der entsprechenden Dokumentation, die für eine effiziente und professionelle Verwaltung erforderlich sind, zu optimieren. Je nach Bedarf unterstützt unsere Kanzlei Klienten in Fragen der Verfügung über das Gemeindeeigentum, bei der Lösung komplizierter Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, die für eine kommunale Bebauung geeignet sind, bei der Ausarbeitung von allgemeinverbindlichen Verordnungen, bei der Vorbereitung von Dokumenten für Gemeinde- oder Stadträte sowie bei der Vertretung in anderen Bereichen, je nach den Bedürfnissen der Klienten.